
Erbrecht am Chiemsee
Damit Ihr Erbe nicht nur am Chiemsee
Ihr Erbe bleibt!
„Hinterlassen Sie nicht nur Vermögen, sondern vor allem geordnete Verhältnisse!“
Diesen Rat erteilen Dr. Wrede und Björn Feldmann jedem als erstes, der sein Gut sicher durch die Erbfolge bringen will. Sie vererben nur einmal.
Wir haben aus hunderten Erbfällen und leider auch Nachlassprozessen die Erfahrungen gewonnen, um auch Ihre Situation optimal zu lösen. Das Erbrecht stellt hierfür vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung:
Verfügungen zu Lebzeiten
Vorweggenommene Erbfolge
Klärung von Pflichtteilsansprüchen zu Lebzeiten
Erbvertragliche Bindungen
Teilungsanordnungen
Vor- und Nacherbschaft
Vermächtnisse und Auflagen
Eine etwaige Testamentsvollstreckung sollte gründlich überlegt werden, besonders dann, wenn die Auseinandersetzung des Erbes streitig werden könnte.
Nutzen Sie in jedem Fall die begrenzte Steuerfreiheit von Schenkungen und Erbfall.
Ehegatte € 500.000
Kinder € 400.000
Enkel € 100.000
Diese Werte gelten für Schenkungen in einem Zeitraum von 10 Jahren und können alle 10 Jahre wiederholt werden.
Sofern Sie einen Steuerberater haben, arbeiten wir gerne mit diesem zusammen.
Doch damit nicht genug:
Machen Sie Ihr Testament nicht erst im Alter, sondern in Ihren „besten Jahren“ und lassen die getroffenen Regelungen in gewissen Abständen von uns überprüfen, ob aus persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen Änderungen veranlasst sind.
Unsere Dienste beziehen sich nicht nur auf die „Chiemsee-Region“, sondern auf das gesamte Bundesgebiet; aber auch auf das europäische Ausland, vornehmlich Spanien, das benachbarte Österreich, Italien und nicht zu vergessen: die Schweiz.
Über die beruflichen Werdegänge der Fachanwälte Dr. Wrede und Björn Feldmann können Sie sich hier informieren.
Erbrecht: Planung, Absicherung und Umsetzung des letzten Willens
Das Erben und Vererben von Vermögenswerten kann sehr einfach und unkompliziert verlaufen. Im günstigsten Fall kommt es so.
Je nach Nachlass und Familienverhältnissen ist häufig allerdings schon die Planung des letzten Willens mit Schwierigkeiten verbunden.
Erst recht gilt dies für die spätere Umsetzung, also für diejenigen Fragen, die sich nach Eintritt des Erbfalls stellen.
Als Fachanwalt für Erbrecht ist es meine Aufgabe, durchdachte Lösungsmöglichkeiten für Ihre rechtlichen Fragen zu entwickeln – und Ihren persönlichen Zielen zur bestmöglichen Durchsetzung zu verhelfen.
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Wenn Sie es wünschen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Erbe Ihr Erbe bleibt.
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